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Kosten

Kosten

Die Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung kann beim (örtlichen) Judgendamt oder Sozialamt (Kreis/Stadt) beantragt werden.

Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich. Bitte denken Sie daran frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Übernahme der Kosten

SGB VIII:

§27 - Hilfe zur Erziehung

§28 - Erziehungsberatung

§30 - Erziehungsbeistand

§31 - Sozialpädagogische Familienhilfe

§35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderter Kinder und Jugendliche

SGB IX:

§30 - Früherkennung und Frühförderung in Verb. mit der FrühV

§55 - Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft

§56 - Heilpädagogische Leistungen

SGB XII:

§54 - Leistungen der Eingliederungshilfe

 

Selbstfinanzierung

Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.